
Dachdeckerbetrieb Schramm · Dach, Spengler und Zimmerei aus einer Hand
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Dachdeckerbetrieb Schramm · Dach, Spengler und Zimmerei aus einer Hand
Abdichtung, Leckortung und Sanierung von Flachdächern auf Wohn- und Gewerbebauten

Dachdeckerbetrieb SchrammDach, Spengler und Zimmerei seit 2010 · Ihr Ansprechpartner: Maximilian Gohl

Ihr Dachdecker für Neu-Isenburg
Dachdeckerbetrieb Schramm
Dach, Spengler und Zimmerei aus einer Hand, seit 2010 im Rhein-Main-Gebiet. Beratung und Aufmaß bei Ihnen vor Ort in Neu-Isenburg und Umgebung.
Ihr AnsprechpartnerMaximilian Gohl, Geschäftsführer
Undichte Stellen, gealterte Bahnen oder stehendes Wasser auf dem Flachdach gefährden die Bausubstanz und treiben Heizkosten in die Höhe. Eine fachgerechte Flachdachsanierung Neu-Isenburg schützt Garagen, Anbauten, Wohn- und Gewerbegebäude dauerhaft. Als Dachdeckerbetrieb Schramm arbeiten wir nach DIN 18531 und dem ZVDH-Regelwerk - von der Abdichtung bis zur Entwässerung.
Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Vor-Ort-Termin in Neu-Isenburg.
Unverbindliche AnfrageIhr Ansprechpartner: Maximilian Gohl, Dachdeckerbetrieb Schramm
Warum wir
Flachdächer benötigen nach vielen Jahren eine Sanierung. Pfützenbildung, Risse in Bitumenbahnen und Durchfeuchtungen treten besonders an älteren Gebäuden im Rhein-Main-Gebiet auf. Stehendes Wasser verursacht Frostschäden, beschleunigt die Alterung der Abdichtung und belastet die Dämmung. Eine dichte Dachhaut ist die Grundlage für den Schutz der gesamten Bausubstanz.
Bei der Wahl der Materialien für Flachdächer sollte Langlebigkeit und UV-Beständigkeit beachtet werden. Eine professionelle Flachdachsanierung erfordert eine genaue Abstimmung von Bauphysik und Materialien. Gleichzeitig gelten in bestimmten Plangebieten von Neu-Isenburg besondere Vorgaben - etwa eine Gründachpflicht in den Bebauungsplanbereichen Nr. 55 (Stadtquartier Süd/Neue Welt) und Nr. 14 (Frankfurter Straße/Carl-Ulrich-Straße). Diese Rahmenbedingungen fließen in unsere Planung ein. Ein fachgerecht gedämmtes Dach reduziert Heizkosten.


Warum wir
Als Dachdeckerbetrieb Schramm bieten wir Flachdachabdichtung, Spenglerarbeiten und Holzarbeiten an Aufbauten aus einer Hand. Unser Team mit Dachdeckermeister plant und führt jede Sanierung nach DIN 18531 und dem ZVDH-Regelwerk aus. Wir nehmen uns Zeit für die Vor-Ort-Besichtigung in Kernstadt, Gravenbruch und Zeppelinheim und erarbeiten Lösungen, die zu Ihrem Dach passen.
Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie von der Anfrage bis zur Abnahme
Dachdecker, Spengler und Zimmerei arbeiten abgestimmt - kein Warten auf mehrere Gewerke
Wir berücksichtigen lokale Satzungen, Bebauungspläne und die Vorgaben der Bauaufsicht im Kreis Offenbach
Saubere Baustelle und klare Absprachen zum zeitlichen Ablauf mit Eigentümern oder Hausverwaltung
Leistungen
Unser Leistungsspektrum reicht von der Leckageortung über die komplette Flachdachsanierung bis zur Attika-Ausbildung und Entwässerungsplanung. Wir sanieren kleine Garagendächer ebenso wie größere Dachflächen auf Wohn- und Gewerbegebäuden. Eine Flachdachsanierung umfasst die Wahl der richtigen Bauweise und Gesetzesvorgaben. Die Sanierung muss den neuesten bautechnischen Kenntnissen entsprechen - dafür sorgt unser Team.
Mehrlagige Bitumenbahnsysteme sind besonders sinnvoll, wenn das Bestandsdach bereits Bitumen trägt, eine robuste Nutzung vorliegt oder befahrbare Flächen abzudichten sind. Bitumenbahnen werden meist in zwei Lagen aufgeschweißt. Der typische Schichtenaufbau besteht aus Dampfsperre, Dämmung und mehrlagiger Abdichtung.
Typische Fehlerquellen liegen in schlecht ausgeführten Nähten, mangelhaften Anschlüssen an Attika, Lichtkuppeln und Durchdringungen. Wir achten bei jeder Ausführung auf diese kritischen Details, damit die Abdichtung über die gesamte Nutzungsdauer dicht bleibt.
Kunststofffolien sind leicht. EPDM-Kautschukfolien sind extrem langlebig und ideal für Begrünung. Beide Materialien werden in großen Bahnenformaten gefertigt und benötigen wenige Nähte. Je nach Untergrund und Statik verlegen wir sie lose mit Auflast oder mechanisch befestigt.
Diese Optionen eignen sich besonders für Sanierungen, bei denen das Dach gering belastet werden soll. Durch die wenigen Nahtstellen sinkt das Risiko von Undichtigkeiten an Verbindungsstellen.
Flüssigkunststoff gilt als eine der modernsten Methoden zur Abdichtung. Wir setzen Flüssigabdichtungen dort ein, wo fugenlose Übergänge gefragt sind: an Anschlüssen, Durchdringungen, Geländerfüßen, Attika-Aufkantungen und komplizierten Dachdetails.
Häufig kombinieren wir Flüssigkunststoff mit Bahnsystemen. So erreichen wir eine einheitliche Dichtigkeit - in der Fläche durch die Bahn, an den Details durch die Flüssigabdichtung.
Eine fachmännische Problemanalyse ist vor der Sanierung notwendig. Bei Verdacht auf Undichtigkeit beginnen wir mit einer Sichtprüfung und öffnen gezielt einzelne Stellen. Auf dieser Grundlage unterscheiden wir, ob eine punktuelle Reparatur - etwa bei einem Riss in der Bahn - ausreicht oder ob eine umfassende Sanierung bei stark gealterter Abdichtung sinnvoller ist.
Provisorische Reparaturen bergen das Risiko von Folgeschäden durch eindringende Feuchtigkeit oder Schimmelbildung. Nachhaltige Instandsetzung schützt die Bausubstanz dauerhaft.
Stehendes Wasser auf Flachdächern führt zu thermischer Belastung, Versprödung der Abdichtung und Frostschäden. Ein ausreichendes Mindestgefälle sollte bei Flachdächern gegeben sein - die Planung richtet sich nach der DIN 18531. Die Entwässerung sollte bei der Sanierung gründlich überprüft werden.
Starkregen erfordert eine zuverlässige Haupt- und Notentwässerung. Wir planen Gullys in den Tiefpunkten der Dachfläche, dimensionieren Notüberläufe und binden Attika-Aufbauten mit fachgerechten Blechabdeckungen an die Abdichtung an.
Eine Extensivbegrünung schützt die Abdichtung vor UV-Strahlung und Temperaturschwankungen, verbessert das Mikroklima durch Verdunstung und bietet zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. In den Plangebieten Nr. 55 (Stadtquartier Süd/Neue Welt) und Nr. 14 (Frankfurter Straße/Carl-Ulrich-Straße) besteht eine Gründachpflicht. Außerhalb dieser Bereiche gibt es in Neu-Isenburg keine allgemeine Gründachpflicht.
Vor jeder Dachbegrünung prüfen wir Statik, Aufbauhöhen und Entwässerung. EPDM-Kautschukfolien eignen sich als Unterlage besonders gut. Die Stadt Neu-Isenburg fördert Dachbegrünung über das Förderprogramm Klimaanpassung mit 15 Prozent der Investitionskosten, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Eine Flachdachsanierung ist eine gute Gelegenheit, die Dämmung zu verbessern und Heizwärmeverluste zu senken. Dachdämmung senkt Wärmeverlust und Heizkosten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) greift bei Sanierungen über 10 Prozent der Flachdachfläche. Der maximale U-Wert für Dachflächen mit Abdichtung liegt bei 0,20 W/(m²K).
Gängige Flachdachsanierungsmethoden sind Warmdach, Umkehrdach und Kaltdach. Im Warmdach liegt die Dämmschicht direkt auf der tragenden Decke. Das Kaltdach hat einen belüfteten Hohlraum zwischen Dämmung und Dachhaut. Das Umkehrdach schützt die Abdichtung unter der Dämmung vor UV-Strahlung. PUR/PIR-Hartschaum bietet sehr gute Dämmwerte bei geringer Aufbauhöhe, während Mineralwolle nicht brennbar ist und trocken verbaut werden muss.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stellt Anforderungen an energetische Verbesserungen bei Dachsanierungen. Energetische Dachsanierung kann staatliche Förderungen erhalten - wir weisen Sie auf mögliche BEG-Förderung über das BAFA hin. Nachhaltige Materialien verbessern die Energieeffizienz von Dächern.
Regenwasser
Für die Niederschlagsgebühr zählt in Neu-Isenburg auch der Dachaufbau. § 22 Abs. 2 der Entwässerungssatzung setzt eine Dachfläche mit dem Faktor 1,0 an, ein Gründach mit 0,5. Eine Zisterne ab 1 m³ kann die angesetzte Fläche weiter mindern, wenn Sie das Wasser auf dem Grundstück nutzen. Rechnen Sie das durch, bevor neu abgedichtet wird, denn ein Gründach verändert Abdichtung und Last.
Die Starkregengefahrenkarte der Stadt zeigt online und grundstücksbezogen, wo Wasser bei seltenem Starkregen fließt oder steht. Sie ersetzt keine Bemessung: Abläufe und Notüberläufe legen wir nach DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 aus. Sie hilft aber bei der Frage, wohin der Notüberlauf sein Wasser abgibt, ohne einen ohnehin gefährdeten Hof oder Eingang zu treffen.
Pfütze oder nasser Fleck? Nach der Begehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Ablauf
Eine Flachdachsanierung sollte Dichtigkeit, Wärmedämmung und Entwässerung sicherstellen. Vom ersten Kontakt bis zur Abnahme begleitet Sie bei Dachdeckerbetrieb Schramm ein fester Ansprechpartner. Wir stimmen Termine auf den Alltag der Bewohner oder Nutzer ab und erscheinen nach Absprache vor Ort in Neu-Isenburg.
Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Dachart, Gebäudeart und Stadtteil - ob Kernstadt, Gravenbruch oder Zeppelinheim. Wir begehen das Dach vor Ort, prüfen Dachaufbau und Entwässerung, erstellen Fotos und Aufmaß. Dabei achten wir auf lokale Satzungen und Bebauungspläne, insbesondere in Bereichen mit Gründachpflicht oder der Gestaltungssatzung im Alten Ort. Die Erstbesichtigung und das Angebot sind unverbindlich.
Auf Basis des Bestands erarbeiten wir ein Sanierungskonzept mit Abdichtungsaufbau, Dämmvariante und Entwässerungsplanung. Ein detailliertes Angebot sollte transparent sein - unser Angebot beschreibt die vorgesehenen Materialien (Bitumen, Kunststoff-/EPDM-Bahnen, Flüssigkunststoff) sowie Nebenarbeiten an Spengler- und Holzkonstruktionen nachvollziehbar. Änderungswünsche besprechen wir persönlich und stimmen den zeitlichen Ablauf mit Ihnen ab.
Wir richten die Baustelle ein, legen Dachflächen frei, bereiten den Untergrund vor und führen die Dacharbeiten durch. Alle Arbeiten geschehen aus einer Hand. Abschließend kontrollieren wir jedes Detail - Attika, Gullys, Durchdringungen - und übergeben Ihnen die Unterlagen zum Dachaufbau. Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer eines Flachdaches. Deshalb empfehlen wir ein individuelles Wartungsintervall mit Dachbegehungen und Reinigung der Entwässerungselemente.
Merkpunkte
Am Flachdach zeigt sich Wasser oft weit entfernt von der undichten Stelle. Wer nicht auf dem Dach war, kann Aufbau und Abläufe nur schätzen. Prüfpunkte für Ihr Angebot:
Termine auf dem Dach vereinbaren wir in Neu-Isenburg nach Absprache, ein eigenes Büro haben wir hier nicht.
Vorschriften
Flachdachsanierungen in Neu-Isenburg unterliegen der Hessischen Bauordnung (HBO), der DIN 18531 und dem ZVDH-Regelwerk. Zusätzlich können lokale Satzungen und Bebauungspläne gelten. Wir weisen unsere Kunden auf Abstimmungsbedarfe mit der Bauaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach und der Stadt Neu-Isenburg hin. Ein Dachdecker sollte über lokale Bauregeln informiert sein - das ist für uns selbstverständlich.
Nach Anlage zu § 63 HBO sind Dächer einschließlich Dachaufbau und Dämmung (Nr. 2.5) grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Für diese Maßnahmen sind Bauvorlagen bei der Stadt Neu-Isenburg einzureichen. Die Arbeiten dürfen frühestens 14 Tage nach Eingang der Unterlagen beginnen. Die Stadt kann ein Genehmigungsverfahren verlangen. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit erforderlich. Satzungen und Bebauungspläne gelten auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben.
Die Gestaltungssatzung Alter Ort greift im historisch definierten Bereich zwischen Karlstraße, Wiesenstraße, Offenbacher Straße und Frankfurter Straße - auch bei baugenehmigungsfreien Arbeiten. Sie bezieht sich hauptsächlich auf geneigte Dächer: Satteldach mit Neigung zwischen 30 und 55 Grad, einheitliche nicht glänzende Dachziegel in Orange, Rot, Rotbraun oder Braun. Vorhandene Biberschwänze dürfen nur durch gleiche Ziegel ersetzt werden. Schlepp- oder Walmdachgauben bis 1,5 m Höhe, Dachfenster hochkant bis 1 x 1,3 m sowie Solaranlagen auf der Straßenseite flach oder als Indach bis 40 Prozent sind zulässig. Im Alten Ort gilt zusätzlich eine Erhaltungssatzung.
In den Plangebieten Nr. 55 und Nr. 14 besteht eine Gründachpflicht. Wir stimmen Dachaufbau und Entwässerung darauf ab. Denkmalgeschützte Gebäude benötigen eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreis Offenbach in Dietzenbach.

Vorgaben
| Wo Ihr Dach liegt | Was dort gilt | Was das für den Aufbau heißt |
|---|---|---|
| Plan Nr. 55, Stadtquartier Süd/Neue Welt | Dächer ab 50 m² bis 10 Grad begrünen, Solarflächen ausgenommen | Wurzelfeste Abdichtung und Last früh festlegen |
| Plan Nr. 14, Frankfurter Straße/Carl-Ulrich-Straße | Bis 5 Grad extensiv begrünen | Aufbauhöhe an den Anschlüssen prüfen |
| Nebengebäude im Alten Ort | Unter 10 Grad mindestens extensiv begrünen (Satzung § 5 Abs. 8) | Auch das kleine Hofgebäude braucht den Gründachaufbau |
| Übriges Stadtgebiet | Keine allgemeine Pflicht, Bebauungsplan vorab bei der Bauberatung der Stadt klären | Gründach bleibt Ihre Wahl, soweit kein Plan etwas anderes sagt |
Der Beschluss hängt am Eigentum. Im Mietshaus veranlasst der Vermieter die Instandsetzung (§ 535 BGB), Mieter melden den nassen Fleck (§ 536c BGB). In der Wohnanlage gehört das Flachdach in der Regel zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 WEG), dort beschließt die Gemeinschaft. Fragen zur Genehmigung gehen an den Kreis Offenbach, Fachdienst Bauaufsicht.
Warum wir
Laub in Gullys, lose Blechabdeckungen, mechanische Beschädigungen an der Abdichtung - solche Mängel bleiben oft unbemerkt, bis Wasser eindringt. Regelmäßige Wartung deckt Schäden frühzeitig auf und verlängert die Lebensdauer der Abdichtung. Die Entwässerung sollte bei der Wartung gründlich überprüft werden.
Wir bieten Wartungsintervalle individuell an - für Wohnanlagen, Gewerbehallen oder private Garagen in Neu-Isenburg. Eine Begehung pro Jahr und zusätzliche Kontrollen nach stärkeren Witterungsereignissen halten Ihr Flachdach in Ordnung.

Einsatzgebiet
Wir sind im gesamten Stadtgebiet Neu-Isenburg und in der Nähe angrenzender Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet tätig - darunter Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Dreieich, Langen und Mörfelden-Walldorf. Termine vor Ort finden nach Absprache statt.
Typische Einsatzorte sind Garagenhöfe, Wohnanlagen, Gewerbeimmobilien, Anbauten und Dachterrassen. Wir berücksichtigen die jeweilige städtebauliche Situation, ob im Raum Kernstadt, Gravenbruch oder Zeppelinheim.
Die Google-Karte für Neu-Isenburg und Umgebung lädt erst nach Ihrem Klick auf „Karte laden“. Dann erhält Google Daten wie Ihre IP-Adresse. Hinweise dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Weitere Leistungen
Häufige Fragen
Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zu Kostenfaktoren, Dauer, Materialien, Gründach, Förderungen und Wartung. Individuelle Antworten hängen immer vom Dachaufbau, der Nutzung und der Lage im Stadtgebiet ab. Bei konkreten Anliegen sprechen Sie uns direkt an.
Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Gebäudeart, Stadtteil und Problem. Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin, begehen das Dach und erarbeiten ein schriftliches Angebot mit Beschreibung des geplanten Dachaufbaus. Das Angebot ist unverbindlich und transparent.
Der Preis richtet sich nach der Größe der Dachfläche, dem Zustand des Untergrunds, der Art der Abdichtung (Bitumen, Kunststoff, EPDM, Flüssigkunststoff) und der gewünschten Dämmqualität. Zusatzwünsche wie Gründach, Dachterrasse oder Vorbereitung für Photovoltaikanlagen beeinflussen den Aufwand ebenfalls. Flachdächer müssen statisch für Photovoltaikanlagen ausgelegt sein.
Die Dauer hängt von Fläche, Witterung und Umfang ab. Ein kleines Garagendach erfordert deutlich weniger Zeit als ein mehrgeschossiges Wohn- oder Gewerbedach mit komplexer Entwässerung und Attika-Ausbildung. Wir nennen Ihnen im Angebot einen realistischen Zeitrahmen.
Ja. Wir planen die Dämmung nach den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) mit und wählen die passende Konstruktion - Warmdach, Kaltdach oder Umkehrdach. Dachdeckungen können die Heizkosten senken. Wir informieren Sie über mögliche BEG-Förderoptionen beim BAFA.
Dacharbeiten einschließlich Dachaufbau und Dämmung sind nach Anlage zu § 63 HBO grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Allerdings sind je nach Vorhaben Bauvorlagen bei der Stadt einzureichen und eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit vorzulegen. In Sonderfällen - etwa bei Denkmalschutz oder bestimmten Satzungsgebieten - können zusätzliche Abstimmungen nötig sein. Wir empfehlen die Klärung vor Baubeginn.
Das hängt von Statik, Aufbauhöhen, Entwässerung und lokalen Vorgaben ab. Wir prüfen diese Punkte bei der Besichtigung und schlagen einen passenden Aufbau vor. In den Planbereichen Nr. 55 und Nr. 14 ist ein Gründach vorgeschrieben. Die Stadt Neu-Isenburg fördert Dachbegrünung mit 15 Prozent der Investitionskosten, vorbehaltlich verfügbarer Mittel.
Wir empfehlen mindestens eine regelmäßige Kontrolle pro Jahr sowie zusätzliche Begehungen nach stärkeren Witterungsereignissen. Dabei reinigen wir Gullys, Notüberläufe und Rinnen und prüfen die Abdichtung auf mechanische Beschädigungen.
In vielen Fällen ja. Wir stimmen Lärm, Zugang und Materiallogistik vorab ab und organisieren die Arbeiten so, dass der Alltag möglichst wenig gestört wird. Dachfenster können in verschiedenen Größen und Farben angeboten werden und erhöhen den Wohnkomfort durch bessere Lichtverhältnisse. Ein Standard-Dachfenster dauert etwa einen Tag zur Installation und kann Teil eines Dachausbaus sein.
Das entscheiden vor allem Aufbauhöhe, Zustand der alten Abdichtung und die Nutzung der Fläche. Ist die vorhandene Abdichtung noch brauchbar und trägt die Decke Auflast, kommt ein Umkehrdach in Frage. Muss der Aufbau ohnehin heraus, liegt das Warmdach oft näher. Der Zielwert U 0,20 W/(m²K) nach Anlage 7 GModG gilt in beiden Fällen.
Im Plan Nr. 55 ja, denn Flächen mit Photovoltaik und Solarthermie sind dort von der Begrünung ausgenommen. Für Plan Nr. 14 sollten Sie das vorab bei der Bauberatung der Stadt klären. Abdichtung und Statik bereiten wir so vor, dass beides zusammenpasst. Eine städtische Solarförderung gibt es dagegen nicht.
Anfrage
Dachtyp, Stadtteil und Anliegen genügen für den ersten Schritt
Ein dichtes, gut gedämmtes Flachdach schützt die Bausubstanz und senkt Energiekosten. Ob Sie eine Sanierung, eine Dachbegrünung oder die Vorbereitung für Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen planen - als Dachdeckerbetrieb Schramm setzen wir alles in die Tat um. Dachsanierungen sollten den neuesten bautechnischen Kenntnissen entsprechen, und genau das stellen wir sicher.
Kontaktieren Sie Dachdeckerbetrieb Schramm mit Angaben zu Ihrem Flachdachtyp (Garage, Wohngebäude, Gewerbefläche), Stadtteil in Neu-Isenburg und Ihrem Anliegen. Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin nach Absprache.
Unverbindliche AnfrageIhr Ansprechpartner: Maximilian Gohl, Dachdeckerbetrieb Schramm
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